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   LAG Hamm, 23.04.2002 - 13 Sa 909/01   

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https://dejure.org/2002,5666
LAG Hamm, 23.04.2002 - 13 Sa 909/01 (https://dejure.org/2002,5666)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.04.2002 - 13 Sa 909/01 (https://dejure.org/2002,5666)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. April 2002 - 13 Sa 909/01 (https://dejure.org/2002,5666)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 9 MuSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung gegenüber einer Schwangeren; Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde nach § 9 Abs. 3 MuSchG; Eintritt der Bestandskraft der Zulässigkeitserklärung; Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulässigkeitserklärung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist -

    Auszug aus LAG Hamm, 23.04.2002 - 13 Sa 909/01
    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, die Kündigung könne bereits dann ausgesprochen werden, wenn die Zustimmung der Verwaltungsbehörde erteilt worden, aber noch nicht bestandskräftig sei (BVerwG v. 18.08.1977 - V C 8.77 - VerwGH Baden-Württemberg v. 07.12.1993 - 1 O S 2825/92 - Meisel/Sowka, Mutterschutz und Erziehungsurlaub, 5. Aufl., § 9 MuSchG Rn. 111; Gröninger/Thomas, § 9 MuSchG Rn. 106; Zmarzlik/Zipperer/ Viethen, MuSchG, 8. Aufl., § 9 MuSchG Rn. 74; Kittner/Däubler/Zwanziger, Kündigungsschutzrecht, 5. Aufl., § 9 MuSchG Rn. 44; MünchArbR-Heene, 2. Aufl., § 226 Rn. 105, 110; Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht-Klempt, 2. Aufl., 3.4 Rn. 103).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 404/02

    Mutterschutz - Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. April 2002 - 13 Sa 909/01 - aufgehoben.
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